Aufgrund ihres Berufsstatus unterliegen Beamte nicht der in Deutschland gelten Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie haben somit die Möglichkeit, die nicht durch die Beihilfe abgedeckten Kosten der Krankenversicherung privat oder aber gesetzlich zu versichern. Beamte, aber auch Angestellte des Öffentlichen Dienstes erhalten von ihren Dienstherren Beihilfe zu ihren Krankheitskosten. Diesen Anspruch auf Beilhilfe haben [...]
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